Sollen Einzelhandelsmitarbeiter die Musik auswählen dürfen?
Mitarbeiter können aus genehmigten Store-Listen wählen, aber uneingeschränkte persönliche Playlists können zu inkonsistentem Branding, ungeeigneten Inhalten und Lizenzproblemen führen.
Treffen Sie die Entscheidung für das tatsächliche Einzelhandelsgeschäft
Ein Einzelhandelsgeschäft muss dafür sorgen, dass Musik neben dem Surfen der Kunden, Personalschichten, wechselndem Verkehrsaufkommen, Markenpräsentation und wiederholter ganztägiger Wiedergabe funktioniert. Die richtige Antwort hängt also vom Raum, den Personen, die ihn nutzen, und der Dauer der Musik ab. Eine kurze Vorschau im leeren Raum reicht nicht aus.
Einzelhandelsmusik sollte zur Ladenidentität passen und gleichzeitig für das Personal, das sie wiederholt hört, angenehm bleiben. Aussagen über Verkäufe oder Kundenverhalten erfordern Beweise und sollten direkte Tests nicht ersetzen.
Zu überprüfende praktische Punkte
- Bieten Sie eine kleine Auswahl bewährter Optionen an.
- Schließen Sie explizite oder polarisierende Musik aus.
- Geben Sie einem Manager die Verantwortung für Änderungen.
- Machen Sie genehmigte Listen benutzerfreundlicher als persönliche Dienste.
Verwenden Sie Musik für ein Unternehmen.
MelloJam ist ein browserbasierter Hintergrundmusikdienst für Unternehmen mit Kundenkontakt. Der Katalog ist für eine entspannte kommerzielle Atmosphäre konzipiert und die im Katalog abgedeckten kommerziellen Wiedergaberechte sind in jedem Plan enthalten.
Beginnen Sie für Einzelhandelsgeschäfte mit Listen wie „Boutique Retail“. Ein gleichzeitiger Spieler kostet 9 $ pro Monat und bis zu 10 gleichzeitige Spieler kosten 19 $ pro Monat. Lokale öffentliche Leistungspflichten können dennoch von Land zu Land unterschiedlich sein und sollten gesondert geprüft werden.
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