Brauchen Kliniken eine Musiklizenz?
Eine Klinik benötigt eine Genehmigung für die öffentliche Wiedergabe von Musik, die genaue Regelung hängt jedoch vom Anbieter, Katalog, Land und den Orten ab, in denen sie verwendet wird.
Treffen Sie die Entscheidung für die tatsächliche Klinik
Eine Klinik muss dafür sorgen, dass Musik neben Gesprächen am Empfang, Wartezeiten, klinischer Arbeit, Ankündigungen und unterschiedlichen Empfindlichkeiten der Patienten funktioniert. Die richtige Antwort hängt also vom Raum, den Personen, die ihn nutzen, und der Dauer der Musik ab. Eine kurze Vorschau im leeren Raum reicht nicht aus.
Klinikmusik sollte neutral, vorhersehbar und leicht anzuhalten sein. Es handelt sich um eine Wahl des Ambientes, nicht um eine Behandlung, und es darf niemals die Durchsagen oder die klinische Kommunikation beeinträchtigen.
Zu prüfende praktische Punkte
- Bestätigen Sie die vom Dienst bereitgestellten Rechte.
- Überprüfen Sie die Regeln der lokalen Verwertungsgesellschaft.
- Beziehen Sie Wartezimmer, Rezeption und andere öffentliche Bereiche in die Bewertung ein.
- Medizinische Genehmigungen nicht aus einer Musiklizenz ableiten.
Verwenden Sie Musik für ein Unternehmen.
MelloJam ist ein browserbasierter Hintergrundmusikdienst für Unternehmen mit Kundenkontakt. Der Katalog ist für eine entspannte kommerzielle Atmosphäre konzipiert und die im Katalog abgedeckten kommerziellen Wiedergaberechte sind in jedem Plan enthalten.
Beginnen Sie für Kliniken mit Listen wie „Calm Clinic“ und „Gentle Waiting Room“. Ein gleichzeitiger Spieler kostet 9 $ pro Monat und bis zu 10 gleichzeitige Spieler kosten 19 $ pro Monat. Lokale öffentliche Leistungspflichten können dennoch von Land zu Land unterschiedlich sein und sollten gesondert geprüft werden.
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Quelle zu kollektiven Musikrechten
WIPO erklärt, wie Verwertungsgesellschaften geschützte Werke lizenzieren und Gebühren für vertretene Rechteinhaber erheben. Das genaue System und die genauen Pflichten hängen vom nationalen Kontext ab.
Quelle: WIPO: Kollektive Verwaltung von Urheberrechten und verwandten Rechten